Die Artikel 1 und 2 des Referentenentwurfs enthalten Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG).
Zu den Schwerpunkten zählen insbesondere:
- Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention,
- Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung,
- Stärkung der Leichten Sprache,
- Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention,
- Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
- Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Einführung eines Schlichtungsverfahrens sowie
- Rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände von Menschen mit Behinderungen.
Darüber hinaus sind Änderungen im Ersten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 3) und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 4) vorgesehen. Artikel 6 sieht vor, dass die mit diesem Gesetz getroffenen Neuregelungen innerhalb von sechs Jahren nach Verkündung dieses Gesetzes evaluiert werden sollen.