Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden mögliche Schwerpunkte für die Novellierung des BGG und angrenzender Rechtsbereiche entwickelt. Dr. Rolf Schmachtenberg, Leiter der Abteilung Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, stellte die Schwerpunkte vor. Zu der Sitzung waren die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, Vertreterinnen und Vertreter der Ressorts sowie der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, der Länder, die Mitglieder des NAP-Ausschusses sowie weitere Expertinnen und Experten des Deutschen Behindertenrates und der Zivilgesellschaft eingeladen.
Im Anschluss an die Präsentation der Schwerpunkte wurden diese und darüber hinaus gehende Themen sehr eingehend erörtert. Einzelheiten der Diskussion, Hinweise und Anregungen wurden von der Fachabteilung aufgenommen und werden nunmehr geprüft.
Auf der Grundlage der Schwerpunkte und der Diskussionen im Rahmen des Fachgesprächs wird das BMAS einen Referentenentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes und angrenzender Gesetze erstellen und die Abstimmungen mit Ressorts, Ländern und Verbänden, die im Sommer 2015 erfolgen sollen, vorbereiten.
Grundlage der Novellierung ist die UN-Behindertenrechtskonvention unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation des BGG, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK der Bundesregierung "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" umgesetzt worden ist. Informationen zur Evaluation finden Sie nachstehend.