Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit "Lungenkrebs durch Quarzstaub" beschlossen.
Bisher war diese Berufskrankheit beispielsweise im Erzbergbau oder bei Arbeit in der keramischen Industrie anerkannt worden. Nach neuen Studien haben auch Steinkohlenbergleute, die an einer Quarzstaublunge leiden, ein deutlich erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen haben daher jetzt ebenfalls Anspruch auf Heilbehandlung und Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Stellungnahme besteht für Unfallversicherungsträger und Gutachter eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle.
Die Stellungnahme ist am 12. November 2015 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Den vollständigen Text finden Sie hier. Weitere Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten finden Sie hier.