Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung ("Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln") beschlossen.
Mit der Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung soll erreicht werden, dass Paternoster auch von der Öffentlichkeit sicher benutzt werden können. Sie gibt den Betreibern besondere Schutzmaßnahmen vor: Neben - soweit möglich - zusätzlichen technischen Maßnahmen gehören hierzu insbesondere solche Maßnahmen, mit denen die Benutzer über Gefahren, sicherheitsgerechtes Verhalten sowie weiterhin bestehende Einschränkungen (zum Beispiel Verbot des Transportes von Lasten) aufgeklärt werden. Die Verantwortung für die sichere Benutzung eines Paternosters liegt damit allein beim Betreiber. Die behördliche Kontrolle erfolgt im Rahmen des normalen Vollzuges.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.