Europa

Deutsch-Chinesisches Symposium

Am 3. Juli 2014 richtete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Deutsch-Chinesisches Symposium zur "Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt" aus.

Am 3. Juli 2014 richtete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Deutsch-Chinesisches Symposium zur "Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt" gemeinsam mit dem chinesischen Behindertenverband China Disabled Persons‘ Federation (CDPF) sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus. Deutschland und China, als eine der Erstunterzeichner der UN-Behindertenrechtskonvention, haben sich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzubringen.

Frau Gabriele Lösekrug-Möller , Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betonte, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen, am Arbeitsleben teilzuhaben, ein Grundsatz ist, den wir nicht nur national, sondern auch international voranbringen müssen.

Wichtig ist dabei immer, dass das, was wir uns am grünen Tisch ausdenken, auch vor Ort umgesetzt und gelebt werden kann: in den Schulen, in den Unternehmen, im gesamten öffentlichen Bereich. Dazu brauchen wir die Unterstützung der Sozialpartner und wir brauchen eine starke Zivilgesellschaft, die immer wieder den Finger in die Wunde legt und uns antreibt.

Herr Xiang Zicheng erläuterte als Mitglied des Vorstands des chinesischen Behindertenverbandes, welchen Weg China in den letzten Jahren auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft bereits durchlaufen hat und welche Herausforderungen er noch sieht.

Xiang Zicheng, Mitglied des Vorstands des chinesischen Behindertenverbandes, und Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, beim Deutsch-Chinesischen Symposium.

Beide Seiten betonten, dass die größte Herausforderung auf diesem Weg der Bewusstseinswandel in der Gesellschaft ist. Wichtig sei, dass nicht die Beeinträchtigung im Vordergrund stehe, sondern die Frage, welches Potenzial jeder einzelne Mensch hat und welche Fähigkeiten er oder sie in die Gesellschaft und die Arbeitswelt einbringen kann.

Zwei chinesische Unternehmer berichteten in diesem Kontext sehr eindrucksvoll von ihren persönlichen Erfahrungen. Eine chinesische Elterninitiative, die Menschen mit geistigen Behinderungen vertritt und sich für die unterstützte Beschäftigung dieser Menschen einsetzt, unterstrich, dass es extrem wichtig sei, dass Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche Erfahrungen sammeln könnten und nicht isoliert seien.

Das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen spielt beim Austausch zwischen Deutschland und China bereits seit Längerem eine wichtige Rolle. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem chinesischen Behindertenverband, der Ministeriumsrang hat, eine Gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet hat, wurde bei einem gemeinsamen Symposium 2013 in Peking zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Thema Inklusion in die Arbeitswelt als erster prioritärer Kooperationsbereich identifiziert. Weitere Kooperationsfelder beider Länder könnten in diesem Themenspektrum die Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung und das Thema Barrierefreiheit sein.

Deutschland und China wollen ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden, indem sie sich dafür einsetzen, dass das Thema im Rahmen der asiatisch-europäischen ASEM-Kooperation eine Rolle spielt. Wichtig ist aus Sicht der deutschen Symposiumsgastgeber auch, dass das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Post 2015-Prozess-Erwähnung findet.

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