Arbeitsschutz

Neue Biostoffverordnung im Dialog

Mit rund 220 Teilnehmern stieß der BioStoffTag 2014, der am Dienstag, 6. Mai 2014 in Berlin stattfand, auf große Resonanz. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatten in das Bundespresseamt zum Dialog über die neue Biostoffverordnung in der Praxis eingeladen. Die wesentlichen Themen der Fachtagung waren dabei die Fachkundeanforderungen nach Biostoffverordnung, der Wegfall der Schutzstufenzuordnung bei nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und die erforderliche Erlaubnis für Arbeiten mit hochpathogenen Krankheitserregern.

Staatsekretär Thorben Albrecht, BMAS, brachte es in seinem Grußwort auf den Punkt. Regeln würden Hilfestellung und Rechtssicherheit geben, so Albrecht. Dazu müssten sie gelebt werden, und das könnten sie nur wenn sie genutzt und die Erfahrungen kommuniziert würden. Der BioStoffTag 2014 bot dazu ausreichend Gelegenheit, was die Teilnehmenden in fachlich anspruchsvollen Diskussionen mit den Sachverständigen nutzten.

Mit der Neufassung der Biostoffverordnung ist es gelungen, moderne, wirkungsvolle Präventionsansätze bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen weiter zu entwickeln und umzusetzen. Zugleich ist die Biostoffverordnung praxisnäher geworden. So befassten sich verschiedene Vorträge mit den Anforderungen an die Fachkunde beim Umgang mit Biostoffen. Hier konkretisiert und differenziert die Verordnung die Fachkundeanforderungen nach verschiedenen Gesichtspunkten. So wird beispielsweise für die Fachkunde bei hoher Infektionsgefährdung mehr Wissen benötigt als für den normalen Umgang. Für die Arbeit mit hochpathogenen Erregern sieht die novellierte Verordnung künftig eine behördliche Erlaubnis vor. Auch ist die Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 – Laboratorien  entsprechend der neuen Biostoffverordnung angepasst worden.

Bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen, beispielsweise bei der Geflügelzucht, beim Sortieren von Zwiebeln oder der Sanierung von Gebäuden mit Schimmelpilzbefall, ist die Schutzstufenzuordnung weggefallen. Beim BioStoffTag wurden Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung für solche Arbeiten vorgestellt.

Auf dem BioStoffTag wurde die Öffentlichkeit auch über ein neues Informationsangebot - die GESTIS-Biostoffdatenbankinformiert. Zuständige im Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen über die neue Datenbank einen kostenfreien Zugang zu arbeitsschutzrelevanten Informationen über Biostoffe, ähnlich wie bei der Gefahrstoffdatenbank GESTIS, erhalten. Die neue Datenbank ist in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI), dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und dem BMAS entstanden.

Mit einem Ausblick auf künftige Aufgaben des ABAS endete der BioStoffTag 2014. Die neu berufenen Mitglieder des ABAS werden sich am Mittwoch, 7. Mai 2014, zur konstituierenden Sitzung der neuen Berufungsperiode zusammenfinden.

Der ABAS ist ein Beratungsgremium des BMAS und erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Geschäftsstelle ist bei der BAuA angesiedelt.

Eine Dokumentation dieser Veranstaltung wird im Internet unter www.baua.de/abas veröffentlicht.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.