Mit der Änderung der Bürgergeld-Verordnung wird eine Klarstellung in Bezug auf die Freistellung des sogenannten Sterbevierteljahresbonus der Rentenversicherung für Hinterbliebene beim Bürgergeld vorgenommen. Gleichzeitig werden zeitlich befristete und inzwischen durch Zeitablauf gegenstandslos gewordene Regelungen gestrichen (befristete Übergangsregelung zur Sicherstellung der Nichtanrechnung von Einnahmen von Schüler-Ferienjobs, Corona-Hilfen) sowie redaktionelle Änderungen in Folge des Inkrafttretens des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vorgenommen.
Verordnung
Sozialversicherung
12. Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Referentenentwurf