Die Regelungen der Kurzarbeitergeldverordnung sollen für die Unternehmen und Beschäftigten, die von der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 bauen und Planungssicherheit gegeben werden.
Die 1. Veränderung der Kurzarbeitergeldverordnung sollen die zeitlich befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert werden. Denn die Corona-Pandemie hat zu einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland geführt. Ohne die Erleichterungen der Kurzarbeitergeldverordnung wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit erheblich höher ausgefallen. Zwar hat sich der Arbeitsmarkt im Sommer 2020 stabilisiert, von einer anhaltenden Entspannung ist aber nicht auszugehen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird es noch bis in das Jahr 2022 dauern, ehe das Niveau vor Ausbruch der Pandemie wieder erreicht wird. Die Beschäftigung bedarf somit über den Jahreswechsel 2020/2021 hinaus schützender Maßnahmen, um den Anstieg von Arbeitslosigkeit auch weiter erfolgreich zu begrenzen.