Arbeitsrecht

Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV4)

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 einen Vorschlag vorgelegt, wie sich die Höhe des Mindestlohns ab 1. Januar 2024 entwickeln soll. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt, weshalb die Mindestlohnhöhe wie folgt angepasst wird:

  • ab 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde und
  • ab 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 188KB] 28.09.2023 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 188KB] 15.11.2023 Verordnung ist verkündet 29.11.2023 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

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