Die Verordnung definiert neue Regeln für die barrierefreie Umsetzung von Digitalangeboten. Hinzugekommen ist beispielsweise die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung inklusive Feedback-Möglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Auch wird die Überwachung der Barrierefreiheit darin geregelt. Dazu kommen weitere Anpassungen, die alle durch Anpassung der zugehörigen EU-Regelungen notwendig wurden. Die Änderung betrifft das Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).