Die Verordnung definiert neue Regeln für die barrierefreie Umsetzung von Digitalangeboten. Hinzugekommen ist beispielsweise die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung inklusive Feedback-Möglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Auch wird die Überwachung der Barrierefreiheit darin geregelt. Dazu kommen weitere Anpassungen, die alle durch Anpassung der zugehörigen EU-Regelungen notwendig wurden. Die Änderung betrifft das Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Teilhabe
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
25.05.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
05.03.2019