Die Verordnung regelt einen verbindlichen Mindestlohn für Dienstleistungen in der Aus- und Weiterbildung. Die Höhe des Mindestlohns ergibt sich dabei aus der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Sie beträgt ab 1. April 2019 mindestens 15,72 Euro und steigt jährlich an. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2022. Dann müssen gegebenenfalls neue Mindestlöhne festgelegt werden.
Verordnung
Arbeitsförderung
Vergabemindestentgeltverordnung 2019
VergMindV 2019
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
28.03.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
19.02.2019