Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Und es soll dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt.
Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten geschaffen werden.
Darüber hinaus enthält das Gesetz, kurz „Rentenpaket 2025“ genannt, auch eine arbeitsrechtliche Regelung: Das sog. Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung noch um den Beschluss des Koalitionsausschusses am 2. Juli 2025 ergänzt wird, wonach die Mütterrente III bereits zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden soll.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Noch nicht veröffentlicht.
Abschluss der Verordnung
Noch nicht veröffentlicht.
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Noch nicht veröffentlicht.
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Noch nicht veröffentlicht.
Referentenentwurf