Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Wahl- und Legislaturperiode (26. Oktober 2021 bis 25. März 2025) nicht abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht rechtskräftig geworden (sachliche Diskontinuität). Wegen europarechtlicher Verpflichtungen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf in der laufenden 21. Legislaturperiode erneut eingebracht. Alle dazugehörigen Informationen finden Sie auf unserer Website.
Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen festlegt. Ziel ist es, die Sicherheit von Personen, Haustieren, Sachen und der Umwelt zu gewährleisten.