Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Wahl- und Legislaturperiode (26. Oktober 2021 bis 25. März 2025) nicht abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht rechtskräftig geworden (sachliche Diskontinuität). Wegen europarechtlicher Verpflichtungen wird ein entsprechender Gesetzentwurf in der laufenden 21. Legislaturperiode erneut eingebracht. Wir werden hier zu gegebener Zeit einen Verweis auf das neue Gesetzgebungsverfahren veröffentlichen.
Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen festlegt. Ziel ist es, die Sicherheit von Personen, Haustieren, Sachen und der Umwelt zu gewährleisten.