Mit dem folgenden Gesetz werden die für das Protokoll für die Koordinierung der sozialen Sicherheit des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt.
Gesetz
Europa
Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
09.04.2021
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
01.02.2021
Referentenentwurf
18.01.2021
Dokumentation
09.04.2021: Gesetz
01.02.2021: Regierungsentwurf
18.01.2021: Referentenentwurf
Stellungnahmen
- 28.01.2021: GKV [PDF, 82KB]
- 28.01.2021: DRV [PDF, 73KB]