In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, zuvor waren sie bis Ende September befristet.
Die Erleichterungen umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.
Damit wird bis zum Ende des Jahres zudem sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen auch bei pandemiebedingten Schließungen weiterhin ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten können. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung/Lieferung bereitgestellt werden.
Ebenso steht Menschen mit Behinderung bis 31.12.2020 der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung. Das ist wichtig, weil das Mittagessen oft pandemiebedingt nicht in Werkstätten für behinderte Menschen und an vergleichbaren Orten eingenommen werden kann.