Mit der Änderung der Bürgergeld-Verordnung (die rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt) wird die Nichtanrechnung von Einnahmen von Schüler-Ferienjobs bis zum Inkrafttreten der Folgeregelung im Bürgergeld-Gesetz sichergestellt sowie weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Verordnung
Sozialversicherung
11. Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung
Umsetzungsstand
Inkrafttreten (rückwirkend)
Die Verordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Referentenentwurf