Mit dem Gesetz wird der Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung nach dem neu geregelt und damit erleichtert. Außerdem soll die frühzeitige Einbindung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt erfolgen. Dazu wird der Zugang zur Sprachförderung und zu Integrationskursen erleichtert.
Arbeitsförderung
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
15.07.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
17.04.2019
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht