Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sieht verbesserte Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. So gelten künftig häufiger Regelungen aus dem Land, in das der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin entsendet wird. Auch dürfen Kosten der Entsendung, also zum Beispiel Reisekosten, künftig nicht mehr Teil des Bruttolohns sein. Das Gesetz setzt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen fest.
Gesetz
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG)
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
22.11.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht