Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Wahl- und Legislaturperiode (26. Oktober 2021 bis 25. März 2025) nicht abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht rechtskräftig geworden (sachliche Diskontinuität). Wegen europarechtlicher Verpflichtungen wird ein entsprechender Gesetzentwurf in der laufenden 21. Legislaturperiode erneut eingebracht. Wir werden hier zu gegebener Zeit einen Verweis auf das neue Gesetzgebungsverfahren veröffentlichen.
Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, das Produktsicherheitsgesetz entsprechend der Verordnung (EU) 2023/988 anzupassen. Durch die Änderungen sollen die Bestimmungen der Verordnung in nationales Recht überführt werden. Dies beinhaltet die Streichung von Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG sowie die Einführung neuer Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988.