- Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- Förderung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)
Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration. Für die Projektverwaltung der ESF Plus-Förderprogramme des Bundes in der Förderperiode 2021-2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Webportal "Förderportal Z-EU-S" entwickelt. In Z-EU-S werden Antragsverfahren sowie Nachweise der Mittelverwendung für ESF Plus-Förderprogramme des Bundes durchgehend und medienbruchfrei digitalisiert:
- Interessensbekundungen oder Anträge können mit der Veröffentlichung der jeweiligen ESF Plus-Förderrichtlinien über das Förderportal elektronisch gestellt werden.
- Die "elektronische Unterschrift" kann über die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) erfolgen.
- Für die Registrierung und Arbeit mit dem Portal gibt es eine Service-Hotline und eine Online-Hilfe.
- Perspektivisch ist eine Anmeldung auch über das Nutzerkonto Bund und das ELSTER-Unternehmenskonto vorgesehen, so dass die Leistungen auch über eine Verlinkung aus diesen Portalen heraus aufgerufen werden können.
Das Förderportal Z-EU-S
Mit dem Förderportal Z-EU-S möchte das BMAS Vorhabenträger (Projektträger) bei der Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes (Bundes-ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 unterstützen.
Förderung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)
Zur Stärkung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen sowie deren Angehörigen fördert das BMAS mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) die Umsetzung eines von Trägern und Leistungserbringern unabhängigen Beratungsangebotes. Derzeit werden bundesweit rund 470 Beratungsangebote durch die Fördermittel unterstützt.
Die EUTB® leistet einen unverzichtbaren Anteil für das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die mit großem Erfolg gestarteten Beratungsangebote besitzen für die Ratsuchenden eine hohe Anziehungskraft. Das niedrigschwellige Angebot und dessen Qualität konnte sich in der bestehenden Beratungslandschaft gewinnbringend etablieren.
Ab 2023 wird die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung umgestellt auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu ausgewählten Personal- und Sachkosten. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Vorbereitungen für das neue Antragsverfahren haben begonnen. Mit der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) übernimmt ein praxiserfahrener Dienstleister das Antragsverfahren, die Bewilligung sowie die weitere Administration während der Bewilligungsdauer für das BMAS.
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung können interessierte Träger in der Zeit von Januar bis März 2022 stellen. Das Antragsverfahren läuft digital über die Fördermitteldatenbank ProDaBa.2020 der gsub.
Antragsstellende können sich dort ab Januar 2022 für das Förderprogramm ETB.02 registrieren. Es stehen mehrere Wege auf dem Online-Portal zur Registrierung zur Verfügung:
- Träger, die bereits bei dem laufenden EUTB-Förderprogramm ETB.01 vertreten sind, werden automatisch für ETB.02 freigeschaltet.
- Bereits über andere Programme registrierte Vereine/Organisationen wenden sich zur Freischaltung des Vereines/ der Organisation für einen Antrag auf Zuschuss nach Teilhabeberatungsverordnung EUTBV per Email an EUTBV@gsub.de
- Neue Vereine/ Organisationen registrieren sich in der Fördermitteldatenbank. Bei der Registrierung ist das Förderprogramm ETB.02 zu wählen.
Antragstellende werden durch die gsub unterstützt. Die gsub hat eine Beratungshotline eingerichtet und bietet digitale Sprechstunden zum Antragsverfahren an.
Das bereits vorhandene digitale Antragsverfahren wird im Jahr 2022 um eine rechtsverbindliche digitale Bescheiderstellung sowie ein rechtsverbindliches digitales Widerspruchsverfahren ergänzt. Zusätzlich werden die Anforderungen der Usability ISO 9241-110:2006 umgesetzt. Das Antragsportal soll dann zusätzlich über eine Verlinkung im Nutzerportal Bund erreichbar sein. Perspektivisch ist auch die Einbindung des ELSTER-Organisationskontos vorgesehen.
EUTBV-Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung
Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV).