Aufzeichnung der Veranstaltung
Am 19. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER-Regelungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2652 (Nr. 50)). Artikel 1 des SER-Regelungsgesetzes, das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), tritt weitgehend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Das SGB XIV gilt unmittelbar für Impfgeschädigte, Zivildienstgeschädigte und Opfer des Weltkriegs, vor allem aber für die Entschädigung der Opfer von Gewalt und Terror, die in Zukunft den größten Berechtigtenkreis ausmachen werden. Mit dem SGB XIV hat sich der Gesetzgeber vom System des Bundesversorgungsgesetzes gelöst, das noch sehr auf die Bedürfnisse der Kriegsopfer zugeschnitten und in seinen Leistungen nicht mehr zeitgemäß war. Leistungen an Opfer werden zukünftig schneller, zielgenauer und stärker an den Bedarfen der Berechtigten orientiert erbracht.
Menschen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat werden, haben, wenn sie gesundheitlich geschädigt werden, Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Tat. Leider ist vielen Betroffenen dieses Recht nicht bekannt, sodass sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht beantragen. Das SGB XIV soll der Öffentlichkeit als modernes Leistungsgesetz bekanntgemacht werden.
Hier können Sie das barrierefreie Programm zur Veranstaltung am 13. November 2023 im Konferenzzentrum Mauerstraße in Berlin herunterladen.