Sie interessieren sich für die Zukunft der Arbeitswelt oder fragen sich, wer in ein paar Jahrzehnten Ihre Rente bezahlt? Sie wollen daran mitwirken, dass in globalen Lieferketten menschenwürdige Arbeitsbedingungen herrschen? Sie brennen für Politik und wollen einen Blick hinter die Kulissen der Bundesregierung werfen, anstatt nur darüber zu lesen?
Dann sollten wir uns kennenlernen!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Dabei versuchen wir, Ihre thematischen Wünsche und Vorkenntnisse so gut wie möglich zu berücksichtigen.
Voraussetzungen und Konditionen:
- Das Praktikumsangebot richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen (vorwiegend der Verwaltungs-, Sozial-, Wirtschafts- sowie der Rechtswissenschaften), die an einer europäischen Universität oder Fachhochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang – eingeschrieben sind und ein Pflichtpraktikum zu absolvieren haben.
- Das Praktikum muss als praktischer Bestandteil einer Hochschul-/ Fachhochschulausbildung oder in einer Prüfungs-/ Studienordnung vorgeschrieben sein.
- Das Praktikum sollte eine Mindestdauer von 6 Wochen und eine Höchstdauer von drei Monaten haben, es sei denn, die jeweilige Prüfungs-/Studienordnung schreibt andere Praktikumszeiten vor.
- Bewerber*innen sollten mindestens das 3. Semester erfolgreich absolviert haben.
- Leider nicht anbieten können wir
- freiwillige Praktika;
- Praktika für Schülerinnen und Schüler;
- Praktikumsplätze im unmittelbaren Leitungsbereich des Ministeriums.
Wir bieten Ihnen:
- Spannende Einblicke in das Regierungshandeln und Abläufe in einem Ministerium;
- Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik;
- ein kollegiales und motivierendes Umfeld mit moderner Ausstattung;
- flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Home Office;
- eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,- Euro monatlich.
Ihre Bewerbung:
- Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über unser Stellenportal.
- Dort können Sie alle relevanten Unterlagen hochladen und Ihre persönlichen Präferenzen angeben (gewünschter Zeitraum, Dauer, Abteilungen/Themen von besonderem Interesse, etc.).
- Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung frühestens zwölf, spätestens jedoch zwei Monate vor dem angestrebten Beginn des Praktikums ein.
- Halten Sie für Ihre Bewerbung bitte folgende Unterlagen bereit:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- aktuelle Studienbescheinigung
- Nachweis für ein Pflichtpraktikum (z.B. Auszug aus der Prüfungs-/Studienordnung, Bestätigung der Hochschule)
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (Bachelorzeugnis, Vordiplom, benotete Scheine, Notenübersicht)
- weitere Nachweise und Referenzen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Das BMAS unterstützt darüber hinaus die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt sich besonders für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Nach Maßgabe des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir daher ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen.
Begrüßt werden zudem Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerben Sie sich bitte ausschließlich online unter: Praktikant*innen (m/w/d) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (stellen.center)
Eine Bewerbung ist zur Sicherstellung des Datenschutzes nur nach Erstellung eines persönlichen Accounts möglich! Postalische oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Bei Fragen rund um das Thema Praktikum im BMAS stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse praktika@bmas.bund.de zur Verfügung.
Hinweise zum Verfahren:
- Sie erhalten in der Regel nach etwa sechs bis acht Wochen eine Rückmeldung zum Erfolg Ihrer Bewerbung.
- Im Falle einer Zusage fordern wir ein Führungszeugnis an (Hinweis: Dieses müssen Sie nicht selbst beantragen).
- Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.
- Bei unvollständigen sowie zu kurz- oder langfristig eingereichten Bewerbungsunterlagen ist aufgrund der Vielzahl der Anfragen keine Bearbeitung möglich.