Arbeitszeit
Arbeitszeit allgemein
Als Tarifbeschäftigte*r arbeiten Sie im BMAS in der Regel 39 Stunden wöchentlich. Beamtinnen und Beamte arbeiten 41 Stunden wöchentlich, wobei die Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. zur Kinderbetreuung) auf 40 Wochenstunden abgesenkt werden kann.
Teilzeit
Brauchen Sie für sich oder Ihre Familie mehr Zeit, können Sie bei uns in einem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Teilzeitmodell arbeiten. Entscheiden Sie sich zunächst für eine Vollzeitbeschäftigung, ist grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich. Das gilt auch dann, wenn Sie eine leitende Position innehaben. Natürlich dürfen Sie jederzeit zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit zurückkehren. Das gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um flexibel auf eine veränderte Situation in Ihrem Leben zu reagieren. Wer in Teilzeit arbeitet, darf nicht benachteiligt werden!
Langezeitarbeitskonto
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit zur Einrichtung eines Langzeitkontos. Ein Langzeitkonto wird als zusätzliches Arbeitszeitkonto zu Ihrem vorhandenen Gleitzeitkonto geführt. Im Gegensatz zum Gleitzeitkonto ermöglicht es Ihnen ein umfassenderes "Ansparen" von Zeitanteilen zum Zwecke der längerfristigen Freistellung oder Absenkung der Arbeitszeit. Angespart werden kann ein Zeitguthaben aus verschiedenen Beweggründen, die von einer Verlängerung der Elternzeit, einem Sabbatical bis hin zum frühzeitigeren Ausscheiden aus dem Berufsleben reichen können.
Urlaub
Auszeiten sind wichtig. Sie haben in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub unter Fortzahlung Ihres Gehalts.
Orts- und Zeitflexibles Arbeiten
Um Ihnen die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu erleichtern, haben wir die Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden flexibilisiert und bieten Ihnen die Möglichkeit einen Teil der Arbeit zeit- und ortsflexibel zu erledigen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Vergütung
Wir möchten, dass Sie sich voll auf Ihre Aufgaben konzentrieren können. Sie erhalten daher ein attraktives Gehalt, das u.a. durch die Ministerialzulage und vermögenswirksame Leistungen ergänzt wird!
Ihr Gehalt ist zunächst davon abhängig, ob Sie bei uns in einem tarif- oder beamtenrechtlichen Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis einsteigen, welche individuellen Voraussetzungen Sie mitbringen und welche Aufgaben Sie bei uns übernehmen.
Das Entgelt bzw. die Besoldung steigt mit zunehmender Berufserfahrung automatisch.
Besonderer Einsatz und Engagement wird im BMAS mit leistungsorientierten Prämien finanziell belohnt.
Als Tarifbeschäftigte*r erhalten Sie zudem jährlich eine Sonderzuwendung, die anhand Ihres durchschnittlichen monatlichen Entgeltes berechnet wird. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu vereinbaren.
Ihr individuelles Entgelt bzw. Ihre individuelle Besoldung können Sie durch den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts ermitteln.
Verbeamtung
Sie suchen einen sicheren Arbeitsplatz? Wir stehen zu unserer sozialen Verantwortung! Gute und motivierte Mitarbeitende sind der Grundstock für unsere Arbeit.
Über 95 % unserer Mitarbeitenden stehen in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind beispielsweise zur Durchführung eines konkreten Projektes erforderlich. Mit solchen Vorerfahrungen im BMAS kann sich Ihnen perspektivisch eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit eröffnen.
Wir bieten noch mehr: Sie haben bei uns grundsätzlich die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Hierzu ist im zeitlichen Zusammenhang mit Ihrer Einstellung ein Beratungsgespräch vorgesehen.