Rechtliche Grundlagen
Die Europäische Union (EU) entwickelt gemäß Art. 79 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine gemeinsame Einwanderungspolitik. Sie soll eine wirksame Steuerung der Migrationsströme und eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten, gewährleisten. Außerdem sollen irreguläre Einwanderung und Menschenhandel verhütet und verstärkt bekämpft werden.
Der Rat und das Europäische Parlament erlassen daher beispielsweise Maßnahmen zur Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (vgl. Art. 79 Abs. 2 Buchstabe b) AEUV). Die Mitgliedstaaten haben gemäß Art. 79 Abs. 5 AEUV das Recht festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um als Arbeitnehmer*innen oder Selbständige Arbeit zu suchen.
Beispiele für Zugangswege nach EU-Recht
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig für Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen. Dort finden Sie eine Übersicht über die Regelungen im deutschen Arbeitsmigrationsrecht. Dieses basiert zum Teil auf EU-Rechtsakten.
Ergänzende Regelungen finden sich in der Beschäftigungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Beschäftigungsverordnung
Die relevanten EU-Richtlinien enthalten auch Regelungen, die Umfang und Ausgestaltung des Arbeitsmarktzugangs der jeweiligen Personengruppe (z. B. für Hochqualifizierte, Forscher*innen und Wissenschaftler*innen, Saison-Arbeitnehmer*innen und unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer*innen) sowie deren soziale Rechte betreffen.
Zugangswege können sich außerdem über so genannte. Assoziierungsabkommen ergeben, die die EU mit Drittstaaten abgeschlossen hat.
Arbeiten in Deutschland
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, erhalten Sie hier Auskunft, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. Weitere mehrsprachige Informationen zu den Möglichkeiten der Zuwanderung nach Deutschland und die jeweiligen Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Willkommensportals Make it in Germany.
Das Portal der Bundesregierung informiert qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland über Karrierechancen und Arbeiten in Deutschland.
Make it in Germany
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte*r Arbeitnehmer*in in Deutschland sind Sie grundsätzlich gegen die größten Risiken abgesichert, etwa bei Krankheit, Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Welche gesetzlichen Versicherungen es gibt und wie es um Ihre Ansprüche steht, wenn Sie in die Heimat zurückziehen möchten, können Sie ebenfalls auf der Website von Make it in Germany einsehen.