Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union (EU) und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er wacht über die Wahrung des Unionsrechts durch die EU-Organe und die Mitgliedstaaten. Der EuGH entscheidet verbindlich über die Auslegung des Unionsrechts und stellt dessen einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten sicher.
Die Rechtsprechung des EuGH spielt für die Arbeit des BMAS aufgrund zahlreicher Bezüge zum Unionsrecht eine wichtige Rolle. Dementsprechend bringt sich das BMAS als Teil der Bundesregierung intensiv in Verfahren ein, welche die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik betreffen.
Die häufigsten Verfahren beim EuGH sind Vorabentscheidungsverfahren: Nationale Gerichte können bei ihnen anhängige Verfahren aussetzen und dem EuGH entscheidungserhebliche Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen. Nach dem Urteil des EuGH ist das nationale Gericht bei der Fortführung seines Verfahrens an die Auslegung durch den EuGH gebunden. Die Vorabentscheidungsverfahren sind somit von besonderer Bedeutung für die Auslegung und Ausformung des europäischen Rechts und dessen Umsetzung in den nationalen Rechtsordnungen. Daher hat jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den vorgelegten Fragen abzugeben und sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung an den Verfahren zu beteiligen. Auf diese Weise bringt das BMAS regelmäßig seine Rechtsauffassungen in Abstimmung mit den anderen Ressorts ein, wenn Verfahren von besonderer Bedeutung sind oder Auswirkungen auf das deutsche Arbeits- und Sozialrecht bringen. Weitere Verfahrensarten, bei denen sich das BMAS bei fachlicher Betroffenheit als Teil der Bundesregierung einbringt, sind etwaige Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsakte der EU.
Diese Grafik beschreibt die Funktionsweise des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im Gerichtshof sitzt ein Richter je Mitgliedsstaat. Ihm beigeordnet ist das Gericht der EU (EuG), welches den Gerichtshof entlastet, sowie derzeit 11 Generalanwälte. Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen einvernehmlich für 6 Jahre ernannt. Der EuGH kann mit verschiedenen Klageverfahren befasst werden. Zu den häufigsten Verfahren zählen Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen einen Mitgliedsstaat, Vorabentscheidungsverfahren nach Vorlage nationaler Gerichte, Vertragsverletzungsverfahren eines Mitgliedsstaats gegen einen anderen Mitgliedsstaat, Nichtigkeitsklagen gegen Handlungen von EU-Organen sowie Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe.
Weitere Informationen zum Europäischen Gerichtshof finden Sie auf der Seite des Gerichtshofs der Europäischen Union und auf der Seite der Europäischen Union. Auf der Seite des Gerichtshofs der Europäischen Union können Sie auch nach Rechtssachen beim EuGH suchen.