Für einzelne Branchen führen die Maßnahmen zur Vermeidung des Coronavirus dazu, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten.
Grundsicherung
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): Antworten zum erleichterten Zugang infolge der COVID-19-Pandemie
Häufige Fragen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket).
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Existenzsichernde Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII): Antworten zum erleichterten Zugang infolge der COVID-19-Pandemie
Häufige Fragen zum erleichterter Zugang zur Sozialhilfe (SGB XII) infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket).
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Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung während der Corona-Krise.
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Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung / Arbeitslosengeld II
Antragsformular der Bundesagentur für Arbeit.
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Zehnte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung werden Corona-Boni im SGB II so lange nicht als Einkommen berücksichtigt, wie sie nach dem EStG steuerfrei gewährt werden können
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Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
In der Verordnung wird geregelt, dass die sogenannten „Novemberhilfen“ und „Dezemberhilfen“ nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das gleiche gilt für pauschalierte Zuschüsse zu Betriebskosten, die Soloselbstständige als sogenannte „Neustarthilfe“ erhalten.
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Achte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Mit der Verordnung regelt der Gesetzgeber unter anderem, dass für Corona-Bonuszahlungen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.
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Leistungsversorgung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
Während der Covid-19-Pandemie weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Regelungslage für hilfebedürftige Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bezüglich des Zugangs zu Grundsicherungsleistungen hin.
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Lotse für Corona-Hilfen
Der Lotse für Corona-Hilfen gibt Orientierung über die Hilfen, die Sie während der Corona-Krise in Anspruch nehmen können.