- Zuständige Institution
- Hilfe bei der Aufnahme einer Tätigkeit
- Aus- und Weiterbildung
- Persönliche Hilfen
- Ansprechpartner
Ob bei der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche können Sie in Deutschland vielfältige Unterstützungsleistungen erhalten. Dabei sind für Sie je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Institutionen zuständig. Das sind entweder die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter vor Ort. Neben einer Beratung zu Ihren Qualifikationen und den beruflichen Anforderungen erhalten Sie Vermittlung auf konkrete Stellen, aber auch weitergehende Hilfe, sofern Ihnen für den Einstieg noch Kenntnisse fehlen. Dann kann z. B. auch die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung gefördert werden.
Zuständige Institution
Sobald Sie in Deutschland als asylsuchend registriert sind oder eine aufenthaltsrechtliche Duldung erhalten, ist die Agentur für Arbeit vor Ort für Sie zuständig. Dort können Sie das Beratungsangebot nutzen und in diesem Rahmen Ihre Qualifikationen im Hinblick auf den deutschen Arbeitsmarkt überprüfen lassen. Sobald Sie Zugang zum Arbeits- oder Ausbildungsmarkt bekommen, steht Ihnen auch die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung offen. Sie können auch mit Maßnahmen (z. B. Bewerbungstraining) gefördert werden, die für eine berufliche Eingliederung erforderlich sind.
Mit der Anerkennung eines Asylantrags wechselt die Zuständigkeit in den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Dieses regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende für die nicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren Agenturen für Arbeit, sondern die lokalen Jobcenter zuständig sind. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten. Die nachfolgenden Unterstützungsleistungen werden dann überwiegend durch die Jobcenter erbracht.
Hilfe bei der Aufnahme einer Tätigkeit
Neben der Beratung und Vermittlung können Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine Unterstützung, zum Beispiel für Bewerbungskosten und Vorstellungsgespräche erhalten. Spezielle Maßnahmen bei Trägern mit Praxisanteil in Unternehmen und berufliche Erprobungen bei Arbeitgebern sind weitere Möglichkeiten, um Berufsbilder und Arbeitsplätze kennen zu lernen. Für Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive können diese vermittlungsunterstützenden Leistungen bereits frühzeitig vor dem Arbeitsmarktzugang erbracht werden.
Arbeitgeber können mit dem sogenannten Eingliederungszuschuss Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitsuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und bei denen dies zur Förderung zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist. Arbeitslose können zudem unter bestimmten Voraussetzungen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gefördert werden. Zuletzt können geförderte Arbeitsgelegenheiten in gemeinnütziger Arbeit ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt darstellen.
Weitere Leistungen bieten BA und Jobcenter mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Handlungsschwerpunkt IvAF "Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen" an.
Zudem bietet das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) Weiterqualifizierungen an, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen benötigt werden.
Aus- und Weiterbildung
Die Bundesagentur für Arbeit bietet jungen Menschen sowohl Berufsberatung als auch Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung an. Zudem unterstützt sie junge Menschen durch Instrumente der Ausbildungsförderung. Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich Probleme haben, einen Schulabschluss zu erlangen und damit auch Gefahr laufen, den erfolgreichen Start ins Berufsleben zu verpassen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen unterstützen Jugendliche durch eine Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Sie können die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses beinhalten. Über die Einstiegsqualifizierung (EQ) werden Langzeitpraktika bei Arbeitgebern mit dem Ziel des Einstiegs in eine Berufsausbildung gefördert.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als finanzielle Unterstützungen an Auszubildende zur Überwindung finanzieller Schwierigkeiten geleistet, die einer beruflichen Qualifizierung entgegenstehen. Darüber hinaus werden Zuschüsse für die Ausbildung schwerbehinderter Menschen erbracht. Durch das Instrument der Assistierten Ausbildung werden benachteiligte junge Menschen intensiv, individuell und kontinuierlich auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet und zum erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung begleitet. Auch die Ausbildungsbetriebe können über die Assistierte Ausbildung Hilfe bekommen und werden in die Unterstützung eng mit einbezogen. Jungen Menschen, die zusätzliche Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, bieten ausbildungsbegleitende Hilfen Unterstützung zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung der Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.
Darüber hinaus ist de berufliche Weiterbildung ein wichtiger Baustein auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt, für den Jobcenter und die Agenturen für Arbeit Hilfen leisten. Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Nach diesen Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach ausführlicher Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen. Eine berufliche Weiterbildung können Sie grundsätzlich aber auch dann noch gefördert erhalten, wenn Sie bereits eine Beschäftigung aufgenommen haben. Weil ein Berufsabschluss für die Beschäftigungschancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr wichtig ist, gibt es die Initiative zur Nachqualifizierung junger Erwachsener im Alter von 25 bis 35 Jahren unter der Bezeichnung "ZUKUNFTSSTARTER". Mit der Initiative sollen junge Erwachsene für das Nachholen eines Berufsabschlusses gewonnen werden (Informationen dazu finden sich auf der Website der Agentur für Arbeit unter Zukunftsstarter). Arbeitslose ohne Berufsabschluss haben einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung. Wenn Wissenslücken im Bereich von Grundkompetenzen einer Aufnahme und erfolgreichen Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung entgegenstehen, kann zur Vorbereitung auch der Erwerb von Grundkompetenzen gefördert werden (insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien). Auch das Nachholen eines Hauptschul- oder vergleichbaren Abschlusses kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Weiterbildung gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu bietet auch der Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.
Studierende Geflüchtete erhalten zudem abhängig vom Einkommen der Eltern finanzielle Unterstützung während des Studiums durch das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
In sogenannten Jugendberufsagenturen werden die Leistungen für unter 25-Jährige gebündelt angeboten, damit eine noch besser auf die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmte Betreuung erfolgen kann. "Jugendberufsagentur" steht dabei als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, der Jugendhilfe und zum Teil auch mit den Schulbehörden.
Persönliche Hilfen
Neben der Förderung von Leistungen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme oder Qualifizierung enthält das SGB II weitere Unterstützungsleistungen im persönlichen Umfeld. Dazu gehören notwendige Hilfen wie die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung oder die Suchtberatung.
Ansprechpartner
Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Personen mit einer Duldung werden durch die regional zuständigen Agenturen für Arbeit betreut (Bundesagentur für Arbeit). Nach einer Anerkennung Ihres Asylantrags können Sie alle Leistungen vom vor Ort zuständigen Jobcenter erhalten.