Die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gehört zu den Kernaufgaben der Jobcenter. Denn die Integration in Erwerbsarbeit ist das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Eine zügige, aber passgenaue Vermittlung mit Entwicklungsperspektive ist dazu der beste Weg. Die Jobcenter informieren und beraten z. B. zu passenden Stellenangeboten und zu Recherchemöglichkeiten. Leistungsberechtigte werden dabei von einer Integrationsfachkraft als persönlichem Ansprechpartner beraten und betreut. Auch Personen, für die eine Erwerbstätigkeit zum aktuellen Zeitpunkt ggf. noch nicht in Frage kommt, z. B. aufgrund von Betreuungspflichten, werden umfassend durch die Jobcenter beraten.
Die Beratung findet individuell statt und kann alle Themen umfassen, die vermittlungsrelevant sind. Das erste Gespräch wird immer persönlich im Jobcenter geführt. Dadurch soll von Beginn an die Basis für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden. In den Beratungsgesprächen werden zunächst die Potenziale der Leistungsberechtigten analysiert und gemeinsam eine Strategie zur Eingliederung in Arbeit erstellt. Es wird besprochen, welche Aktivitäten die Leistungsberechtigten unternehmen und welche Unterstützungsmöglichkeiten das Jobcenter oder ggf. auch andere Stellen bereitstellen können.
Bei Menschen mit komplexen Problemlagen werden auch Beratungs- oder Unterstützungsangebote anderer Träger einbezogen, z. B. wenn es darum geht, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Drogen- oder Suchtproblemen die notwendigen therapeutischen Hilfen erhalten. Die Verabredungen werden in einem Kooperationsplan festgehalten. Die schrittweise Umsetzung wird durch die Integrationsfachkräfte eng begleitet. Auch für junge leistungsberechtigte Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Vielerorts sind jedoch die örtlichen Agenturen für Arbeit mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt. Auskunft hierzu erteilt das zuständige Jobcenter.