Arbeitsförderung

Junge Menschen

Die richtige Berufswahl zu treffen ist eine schwierige Aufgabe für junge Menschen. Daher ist für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in das Berufsleben die Unterstützung bei der Berufswahl entscheidend. Eine (erste) qualifizierte Berufsausbildung für den Arbeitsmarkt wird immer wichtiger, weil zunehmend mehr Arbeitsplätze für un- oder angelernte Arbeitskräfte wegfallen. Im Jobcenter kümmert sich ein fester Ansprechpartner um Jugendliche unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen und vermittelt ihnen einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle. Ist dies (noch) nicht möglich, kümmert er sich auch darum, dass die jungen Menschen Zugang zu weiteren Förderangeboten der Ausbildungsförderung wie beispielsweise berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Einstiegsqualifizierung erhalten.

Betreuung

Jeder Jugendliche hat einen festen persönlichen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin, der/die für alle Fragen die erste Anlaufstelle ist. Er soll sich um maximal 75 Jugendliche kümmern. Das verschafft dem Ansprechpartner/der Ansprechpartnerin mehr Zeit für den einzelnen Jugendlichen. Eine gemeinsam erarbeiteter Kooperationsplan hält die nächsten Schritte fest, die der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit dienen sollen. Manchmal zeichnet sich in den Gesprächen ab, dass ein junger Mensch persönliche Probleme hat, die auch seine Chancen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz schmälern. Dann schaltet der persönliche Ansprechpartner einen Fallmanager ein, der dafür sorgt, dass diese Probleme aufgearbeitet werden.

Instrumente zur Eingliederung Jugendlicher

Nicht alle jungen Menschen, die fähig sind eine Ausbildung zu machen, erhalten auf Anhieb eine Lehrstelle. Die Ursache können schlechte Schulnoten ebenso wie ein Mangel an Angeboten sein. Jugendliche bis 25 Jahre können sich aber über eine betriebliche Einstiegsqualifizierung die Chance erarbeiten, ihren Ausbildungsbetrieb zu finden.

Das Jobcenter bezahlt an den Arbeitgeber für diese Art des Praktikums einen Zuschuss zur Vergütung des Jugendlichen zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die/der Jugendliche kann darüber hinaus durch die Übernahme der Fahrtkosten zum Arbeitgeber unterstützt werden. Eine Einstiegsqualifizierung dauert sechs bis zwölf Monate.

Junge Menschen ohne Schulabschluss haben eingeschränkte Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Deshalb besteht ein Anspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit. Manche Jugendliche haben schon praktische Erfahrungen gesammelt, ihnen fehlen aber grundlegende Kenntnisse. Sie erhalten die Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung.

Jugendliche mit Migrationshintergrund können Defizite bezüglich der deutschen Sprache haben. Sie können dann einen Sprachkurs besuchen.

Motivieren und Grenzen setzen: Leistungsminderungen

Lehnt ein Jugendlicher beispielsweise ein Angebot ohne wichtigen Grund ab, kann der persönliche Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin das Bürgergeld mindern. Innerhalb von vier Wochen nach einer Leistungsminderung soll durch das Jobcenter ein Beratungsangebot erfolgen, in dem der gemeinsame Integrationsweg überprüft wird.