Zielsetzung
Mit dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit bekamen die Jobcenter eine weitere Möglichkeit an die Hand, um langzeitarbeitslose Menschen ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich von Minderleistung durch Lohnkostenzuschüsse.
Zielgruppe
Gefördert werden Personen, die
- seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind,
- mindestens 35 Jahre alt sind,
- über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und
- voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Zur Zielgruppe der Intensivförderung zählen Personen, die darüber hinaus
- in den letzten fünf Jahre arbeitslos waren und
- mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse) aufweisen.
Was wird gefördert?
Eintritte in das Förderprogramm waren bis zum 31. Dezember 2017 möglich. Laufende Förderungen werden längstens bis Ende 2020 ausfinanziert.
Im Rahmen des Programms waren bei den Jobcentern Betriebsakquisiteure für 24 Monate tätig (längstens bis zum 31. Juli 2017), um Arbeitgeber für die Zielgruppe zu gewinnen, Stellen zu akquirieren und langzeitarbeitslose Menschen bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber zu unterstützen. Die Betriebsakquisiteure haben die Arbeitgeber umfassend über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms beraten und bei Fragen zur Umsetzung der Förderung unterstützt. Nach der Arbeitsaufnahme wurden bzw. werden die Teilnehmenden mindestens sechs Monate lang gecoacht, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren. Bei Bedarf konnte das Coaching verlängert werden.
Darüber hinaus erhalten die Arbeitgeber zum Ausgleich anfänglicher Minderleistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer degressiv ausgestaltete Lohnkostenzuschüsse.
Bei Bedarf können zusätzlich auch arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierungen sowie Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben oder alltagsmathematische Kompetenz gefördert werden.
Programmumfang
Das Programm wird mit rund 678 Mio. Euro (rund 356 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und rund 322 Mio. Euro Bundesmittel) über die Jahre 2015 bis voraussichtlich 2020 finanziert.
Insgesamt beteiligen sich 333 Jobcenter am Programm. Die Jobcenter haben bis Ende 2017 rund 20.300 langzeitarbeitslose Menschen über das Programm in Arbeit gebracht.
Programmumsetzung
Das Bundesverwaltungsamt (BVAmt) übernimmt die administrative Abwicklung des Programms. Es ist unter anderem für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen an die Jobcenter zuständig. Die Jobcenter haben im zweiten Quartal 2015 mit der konkreten Umsetzung des Programms begonnen.
Evaluation
Das Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit wird evaluiert. In einem Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, inwieweit das Programm einen Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leistet.