Mit dem geplanten Weiterbildungsgesetz entwickeln wir konkrete Maßnahmen und Angebote, die bereits am Anfang des Berufslebens ansetzen. Ein wichtiges Instrument ist die Ausbildungsgarantie für junge Menschen.
Mit der Ausbildungsgarantie ermöglichen wir jedem jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung. Die bereits bestehenden Angebote der Agentur für Arbeit und der Jobcenter werden geschärft und ausgeweitet. Die Angebote schließen sowohl erste Schritte wie eine Berufsberatung und eine praktische Berufsorientierung ein, als auch ganz konkret die Vermittlung in eine Ausbildung und die Förderung der Ausbildung.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung sollen Ausbildungssuchende erhalten, die aufgrund fehlender Angebote auf dem regionalen Ausbildungsmarkt oder wegen eines speziellen Berufswunsches in anderen Regionen eine Ausbildung aufnehmen.
Junge Menschen, die in einer Region mit einem schwachen Ausbildungsmarkt wohnen und deren Bemühungen um einen Ausbildungsplatz trotz umfassender Unterstützung erfolglos geblieben sind, haben einen Rechtsanspruch auf ein außerbetriebliches Ausbildungsangebot.