Aufbau, Erweiterung, Umbau und Ausstattung von Jugendwohnheimen können durch Darlehen und Zuschüsse an die Träger der Wohnheime gefördert werden.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass sie zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist. Die Träger oder Dritte müssen sich angemessen an den Kosten beteiligen. Die Einzelheiten kann die Bundesagentur für Arbeit in einer Anordnung regeln.