Bezahlbarer Wohnraum ist für viele junge Menschen ausschlaggebend, wenn es darum geht, außerhalb ihrer Heimatregion eine Ausbildung aufzunehmen. Die Förderung von Wohnheimplätzen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende sicherzustellen.
Aufbau, Erweiterung, Umbau und Ausstattung von Jugendwohnheimen können durch Darlehen und Zuschüsse der BA an die Träger der Wohnheime gefördert werden.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass sie zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist. Die Träger oder Dritte müssen sich angemessen an den Kosten beteiligen. Die Einzelheiten kann die BA in einer Anordnung regeln.
Mit einem Sonderprogramm "Junges Wohnen" fördert die Bundesregierung die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.
Junges Wohnen
Darüber hinaus hat das das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Ende März 2023 ein Sonderprogramm für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende ("Junges Wohnen") aufgelegt. Das Programm "Junges Wohnen" ist ein Teilprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus und zielt auf den Aus-, Neu- oder Umbau neuer bzw. die Modernisierung bestehender Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende.