Gefahrstoffe
Zu den Gefahrstoffen zählen alle Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. Dazu zählen insbesondere solche, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegten Kriterien entsprechen und nach den Vorgaben dieser Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Zu den Gefahrstoffen gehören darüber hinaus auch Gemische, aus denen beim Umgang gefährliche Stoffe freigesetzt werden können.
Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung legt fest, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu treffen hat. Sie basiert in weiten Teilen auf Richtlinien der Europäischen Union, wodurch im Arbeitsschutz ein Europa weiter Mindeststandart erreicht wird. Kernelement ist auch in dieser Verordnung die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihr wird ermittelt, welche Stoffe oder Gemische in welcher Art und Weise verwendet werden sollen und welche Expositionssituation damit verbunden ist. Zu prüfen ist dabei auch, ob weniger gefährliche Alternativen existieren. Die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen sind entsprechend dem Grad der Gefährdung abgestuft und nach gesundheitsschädlichen bzw. physikalisch-chemischen Eigenschaften differenziert. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B findet das sog. Risikokonzept Anwendung (BAuA - Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) - AGS: Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Für Tätigkeiten mit Asbest und Biozid-Produkten bestehen unabhängig davon spezielle Regelungen. In Hinblick auf Asbest werden insbesondere die Tätigkeitsverbote aufgrund neuerer Erkenntnisse im Einklang mit dem EU-Recht präzisiert und die Qualifikationsanforderungen modulförmig gestaltet. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs. Darüber hinaus werden auch Tätigkeitsverbote und -beschränkungen festgelegt, die hauptsächlich europarechtlich bedingt sind.
Als Hilfestellung für die Praxis werden die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) (BAuA - Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) konkretisiert, die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet und vom BMAS bekanntgemacht werden.
EU-Chemikalienrecht
Mit Bezug auf das Gefahrstoffrecht und die Gefahrstoffverordnung sind insbesondere die drei folgenden, unmittelbar geltenden EU-Verordnungen von Bedeutung:
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der EU. Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.
Weiterführende Informationen
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist die Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.
Weiterführende Informationen
Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Die Biozid-Verordnung regelt den Verkauf und die Abgabe (Bereitstellung auf dem Markt) und die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Daher betrifft die Biozid-Verordnung sowohl Händler, Inverkehrbringer als auch Verwender von Biozidprodukten.
Weiterführende Informationen