Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG). Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen.
Mit dem ProdSG sowie den auf Grundlage § 8 ProdSG erlassenen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) werden insgesamt neun europäische Binnenmarktrichtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG in deutsches Recht umgesetzt. Dabei finden sich im ProdSG selber solche Regelungen wieder, die in allen Richtlinien gleichermaßen enthalten sind, wie allgemeine Begriffsbestimmungen (Abschnitt 1) oder die Regelungen zu den notifizierten Stellen (Abschnitte 3 und 4). Diese Bestimmungen sind somit vor die Klammer gezogen. Die produktspezifischen Regelungen der Richtlinien (z.B. wesentliche Sicherheitsanforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren) finden sich in den nachgelagerten Produktsicherheitsverordnungen (1. bis 14. ProdSV).
Neben diesen europäischen Aspekten enthält das ProdSG aber auch Teile, die rein deutschen Ursprungs sind, wie z.B. die Regelungen zum GS-Zeichen in Abschnitt 5. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als wirkungsvolles Instrument der Produktsicherheit bewährt. Mit seiner Aussage "geprüfte Sicherheit" beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz wie auch Arbeitsschutz bei.
Eine zentrale Rolle beim Thema Produktsicherheit kommt dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) zu. Er ist im § 27 ProdSG verankert. Seine Aufgaben sind unter anderem die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit sowie die Ermittlung von konkretisierenden Normen und technischen Spezifikationen. Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand an. Seine Geschäfte führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Der "New Legislative Framework" im Kontext der Produktsicherheit
Die durch das ProdSG umgesetzten europäischen Binnenmarktrichtlinien basieren auf dem sogenannten "New Legislative Framework" (NLF). Der NLF ist ein Konzept, welches in vielen Bereichen des europäischen Binnenmarktrechts zur Anwendung kommt. Die wesentlichen Bausteine dieses Konzepts sind:
- Grundlegende verbindliche Sicherheitsanforderungen in den Richtlinien/Verordnungen,
- Konkretisierung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen in technischen Normen, deren Anwendung jedoch grundsätzlich freiwillig bleibt,
- ein nach Risiken abgestuftes Konformitätsbewertungssystem (pre market), welches durch private, jedoch staatlich zugelassene Stellen getragen wird,
- staatliche Marktüberwachung (post market).
Zentrale europäische Rechtsvorschriften, die die Basis des NLF bilden, sind
- Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten,
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten,
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (sie löst hinsichtlich der Marktüberwachung die Verordnung (EU) Nr. 765/2008 ab),
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung.
Diese Zusammenhänge werden ausführlich im "Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU (Blue Guide)" der Europäischen Kommission erläutert.