Einfache Druckbehälter dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der Richtlinie 2014/29/EU entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst bestimmte geschweißte Behälter, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bei einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar gedacht sind. Solche Behälter werden in der Industrie eingesetzt als Druckluftbehälter oder auch als Druckluftbehälter in Bremsanlagen von Fahrzeugen. Auch die für private Verbraucher bestimmten Kompressoren enthalten solche Druckluftbehälter. Die Richtlinie sieht die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller u.a. die Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Verordnung bestätigt.
Die Richtlinie über einfache Druckbehälter ist mit dem Produktsicherheitsgesetz sowie der Sechsten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.