Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen, dürfen nur auf dem Markt bereit gestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU entsprechen. Die Richtlinie gilt für Aufzüge zur Personenbeförderung, zur Personen- und Güterbeförderung und für bestimmte Güteraufzüge. Außerdem umfasst der Anwendungsbereich der Richtlinie auch in Aufzügen verwendete Sicherheitsbauteile, die in Aufzüge eingebaut werden. Die Aufzugsrichtlinie sieht die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller u.a. die Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Rechtsvorschrift bestätigt.
Die Aufzugs-Richtlinie ist mit dem Produktsicherheitsgesetz sowie der Zwölften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.