Versicherungsleistung
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber finanziert. Wer für die gesetzlich geforderte Mindestzeit versichert war, hat bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Rechtsanspruch auf die Leistung.
Das Recht des Arbeitslosengeldes ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.
Zuständiger Leistungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. die örtlich zuständige Agentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Auch während der Zeit einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen im Übrigen (insbesondere der Anwartschaftszeit) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
Ausführliche Informationen zu der Leistung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung enthält das Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [PDF, 741KB] (Merkblatt 6) der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld nach Auslandsbeschäftigung
Nach den Vorschriften des europäischen Rechts können unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungs- und Versicherungszeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem assoziierten Staat für den Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Inland berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen hierzu enthält das Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung [PDF, 737KB] (Merkblatt 20) der Bundesagentur für Arbeit.