Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat begriffliche Klarstellungen zum Krankheitsbild der Berufskrankheit Nr. 2101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" in einer wissenschaftlichen Stellungnahme vorgenommen.
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