Die Sicherung von Beschäftigung und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sind Kernaufgaben der Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.
Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist eines der vorrangigsten Ziele des Bundessozialministeriums und eine beständige gesellschaftliche Aufgabe.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schafft die Rahmenbedingungen für eine solide Alterssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.