Versorgungsmedizin
Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer auszugleichenden Schädigungsfolge festzustellen sind.
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Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer auszugleichenden Schädigungsfolge festzustellen sind.