Ausgleichsrente für jugendliche Schwerbeschädigte (§ 34 BVG):
- Berechnungsgrundlagen
- Konkurrenzverhältnis zum Jugendhilferecht (SGB VIII)
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8. Oktober 2012
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts
Ausgleichsrente für jugendliche Schwerbeschädigte (§ 34 BVG):