Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Beschäftigte können Teile ihres künftigen Gehalts, Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder auch Gehaltserhöhungen in Betriebsrentenanwartschaften umwandeln. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen.