Hinweise zur Interpretation
Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert sich am Äquivalenzprinzip: Wer mehr und länger einzahlt, der bekommt auch eine höhere Rente. Da man schon nach fünf Beitragsjahren eine Rente bekommt, sagt die Höhe der Durchschnittsrente wenig über das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Kleine Renten aufgrund kurzer Beitragszeiten verschieben den Durchschnitt deutlich nach unten. Oftmals sind Personen mit kurzen Beitragszeiten anderweitig für das Alter abgesichert, weil sie zum Beispiel selbstständig oder verbeamtet wurden.
Definition
Eine Altersrente erhält jede Person mit Erreichen der Altersgrenze, die mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Ausgewiesen als Rentenhöhe ist der Rentenzahlbetrag nach Abzug des Eigenanteils an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Nicht für alle Altersrenten liegen Angaben zu den Versicherungszeiten vor. Unter anderem müssen Renten mit Versicherungszeiten im Ausland (Vertragsrenten) ausgeschlossen werden. Daher weichen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge von denen in anderen Übersichten ab.