Menschen mit Behinderungen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der Mensch mit Behinderung (wieder) vollständig in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert ist. Diesen Zustand zu erhalten, gehört selbstverständlich auch zu den Aufgaben der Leistungen zur Teilhabe.
Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Sie setzen nicht erst dann ein, wenn eine Behinderung schon vorliegt. Bei Krankheiten und Unfällen beginnen sie möglichst mit der Akutbehandlung, auch im Krankenhaus.
Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Menschen besondere Hilfen.
Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind keine streng zu trennenden, schematisch aufeinanderfolgenden Vorgänge. Rehabilitation und Teilhabe führen dann zum besten Ergebnis, wenn die mit den Menschen mit Behinderungen jeweils abgestimmten einzelnen Phasen und Bereiche nahtlos ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Rehabilitation und Teilhabe muss als Ganzes, als ein einheitlicher Prozess gesehen und durchgeführt werden.
Medizinische Rehabilitation
Kann durch Vorsorge und Frühförderung das Entstehen einer Behinderung nicht abgewendet werden oder tritt diese durch ein plötzliches Ereignis ein, stehen zur Rehabilitation in der Regel zunächst medizinische Leistungen im Vordergrund.
Genau genommen sind die Ziele der Rehabilitation – eine drohende Behinderung oder abzuwendende Pflegebedürftigkeit, eine Behinderung zu beseitigen, zu mindern bzw. auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern – bei allen medizinischen Leistungen zu beachten, auch bei jeder Akutbehandlung. Darüber hinaus gibt es zur medizinischen Rehabilitation spezifische Leistungen mit diesen Zielen. Wichtiger Bestandteil aller Leistungen ist es dabei, die verbliebenen Kräfte zu stärken und gleichzeitig solche Funktionen und Fähigkeiten zu fördern und zu entwickeln, die die ausgefallenen ausgleichen.
Berufliche Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen mit Behinderungen die dauerhafte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft. Zu den Leistungen gehören beispielsweise die Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, eine berufliche Aus- oder Weiterbildung oder berufsvorbereitende Maßnahmen wie der Erwerb einer Grundausbildung. Voraussetzung für den Erhalt ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit, die besondere Hilfen zur dauerhaften Teilhabe an Arbeit und Beruf erfordert.
Deutschland ist als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention dem Ziel des gleichen Rechts auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Berufliche Bildung ist ein Schlüssel zur Verwirklichung dieses Rechts. Der Zugang zu beruflicher Bildung erfolgt bei vielen Jugendlichen mit Behinderungen über geförderte, rehabilitationsspezifische Ausbildungsmaßnahmen (betrieblich und außerbetrieblich). Einrichtungen und Dienste der beruflichen Rehabilitation tragen als Leistungserbringer wesentlich zur Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit bei. Zugleich müssen sie sich stetig vielfältigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen stellen, um ihre Leistungen so arbeitsmarktnah wie möglich anzubieten und weiterhin hohen qualitativen Erwartungen gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der „DiBiRe"-Richtlinie (Richtlinie zur Stärkung digitaler Bildungsangebote und barrierefreier digitaler Infrastruktur in Einrichtungen und bei Diensten der beruflichen Rehabilitation) Projekte zur Stärkung digitaler Bildungsangebote und der barrierefreien digitalen Infrastruktur in Einrichtungen und bei Diensten der beruflichen Rehabilitation.
Durch die Stärkung der beruflichen Bildung in Einrichtungen und Diensten der beruflichen Rehabilitation soll die Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit – erbracht wird.
Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Sie entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Diese umfassen Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung).
- Leistungen zur sozialen Teilhabe: Hierzu gehören u.a. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z.B. Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher), Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, und Assistenzleistungen als Unterstützungsleistungen zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung (z.B. Übernahme von Kosten zum Besuch von Freunden oder einer kulturellen Veranstaltung). Zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehören auch heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (z.B. Fördermaßnahmen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte).
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Sie umfassen insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.
Viele Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen erbracht.