Unterstützte Beschäftigung ist als individuelle Unterstützung für diejenigen behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gedacht. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz "Erst platzieren, dann qualifizieren". Nach diesem Grundsatz basiert die Unterstützte Beschäftigung auf zwei wichtigen Elementen:
- Individuelle betriebliche Qualifizierung:
Begonnen wird mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung. Diese findet von Anfang an in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Dabei wird der behinderte Mensch von einem so genannten Jobcoach begleitet und unterstützt. Diese Phase der Qualifizierung dauert bis zu zwei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre. In der Zeit der Qualifizierung sind die Teilnehmer sozialversichert. - Berufsbegleitung:
Ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht, ist aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich, wird diese in Form der Berufsbegleitung erbracht. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Es gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit Behinderung, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das besonderen Angebot einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung benötigen. Zur Zielgruppe zählen insbesondere
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderung,
- Erwachsene, die Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung erworben haben.
Unterstützte Beschäftigung ist allerdings kein Ersatz für Berufsausbildungen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Diesen Maßnahmen gegenüber ist die Unterstützte Beschäftigung immer nachrangig. Wer für eine Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme fit genug ist, sollte diese Chance unbedingt auch nutzen.