Die Gesundheitsprüfung sieht eine umfassende Untersuchung des Hundes vor. Für die Untersuchung muss der Hund mindestens 12 Monate alt sein. Gesundheitsprüfung ist in § 5 Abs. 1, 2 AHundV und der Anlage 1 der AHundV vorgeschrieben.
In Anlage 1 der AHundV wird ausführlich geregelt, was Teil der Untersuchung sein muss. Neben einer allgemeinen klinischen Untersuchung werden zum Beispiel eine orthopädische und eine neurologische Untersuchung durchgeführt.
Punkt XI. der Anlage 1 sieht zudem eine Röntgenuntersuchung der Hüfte, der Lendenwirbelsäule und der Ellenbogen durch einen Fachtierarzt vor. Beispielhaft wird dabei ein von der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetische beeinflussbarer Skeletterkrankungen bei Kleintieren e. V. (kurz: GRSK) geprüfter Gutachter für Hüftgelenksdysplasie (HD) bzw. Ellbogengelenksdysplasie (ED) genannt. Die Prüfung muss aber nicht von einem geprüften Gutachter der GRSK durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass es sich um einen/eine Fachtierärzt*in handelt.
Geeignete Fachtierärzt*innen wären zum Beispiel
- Fachtierärzt*innen der GRSK, die eine andere Fachtieranerkennung haben und für die HD/ED-Diagnostik zertifiziert sind
- Fachtierärzt*innen für bildgebende Diagnostik
- Fachtierärzt*innen für Kleintiere oder Kleintiermedizin
- Fachtierärzt*innen für Chirurgie oder Kleintierchirurgie