Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben (Artikel 20 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1). Sozialstaatlichkeit ist damit Verpflichtung für die Politik. Der Staat soll die Existenzgrundlagen seiner Bürgerinnen und Bürger sichern (soziale Sicherung) und für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken sorgen (soziale Gerechtigkeit). Mit der Absicherung des Alters und der wichtigsten Lebensrisiken - wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit - wird das Gebot der Sozialstaatlichkeit umgesetzt.
Wesentliche Elemente des Sozialstaats sind die gesetzlichen Sozialversicherungen. Darunter ist die gesetzliche Rentenversicherung das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer heutigen Ausprägung ist sie in vielen Reformschritten aus dem unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervorgegangen. In ihrer langen Geschichte haben sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von einem bloßen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf zur maßgeblichen Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter entwickelt.
Die Rente ist sozial ausgewogen,
weil die gesetzliche Rentenversicherung den Schutz durch eine starke Generationen übergreifende Solidargemeinschaft bietet. Nach dem Erwerbsleben ersetzt die Rente im Alter das Arbeitsentgelt und trägt damit entscheidend zu einem gesicherten Lebensabend bei. Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand spielen für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung - anders als bei privaten Versicherungen - keine Rolle. Für die Gemeinschaft besonders wichtige Lebensphasen, zum Beispiel die Kindererziehung, werden mit abgesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet aber nicht nur soziale Sicherheit im Alter, sondern auch schon während der Erwerbsphase - in Form von Rehabilitationsleistungen oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zudem werden Hinterbliebene beim Tod des Ehepartners beziehungsweise des Lebenspartners bei eingetragener Lebenspartnerschaft durch die Hinterbliebenenrente oder beim Tod eines Elternteils durch die Waisenrente unterstützt.
Die Rente ist individuell,
weil sie sich im Wesentlichen aus dem jeweils versicherten Einkommen errechnet. Damit stellt die gesetzliche Rente einen Spiegel der Lebensarbeitsleistung dar. Individuell gestaltbar ist die Zusatzvorsorge auf betrieblicher oder privater Ebene. Mit der staatlichen Förderung ("Riester-Rente") wird diese individuelle Gestaltbarkeit der eigenen Altersvorsorge noch verstärkt.
Die Rente ist nachhaltig,
weil sie heute und in Zukunft verlässlich und langfristig funktionsfähig ist. Im Laufe ihrer Entwicklung hat die gesetzliche Rentenversicherung ihre Anpassungsfähigkeit an veränderte wirtschaftliche, demografische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bereits unter Beweis gestellt. Die Rente bietet auch dem Einzelnen Sicherheit, denn Rentenanwartschaften und -ansprüche genießen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz. Das sozialstaatliche Prinzip der gesetzlichen Rente ist ein fester Bestandteil des deutschen Gesellschaftsverständnisses und wird von allen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen mitgetragen.