Von besonderer Bedeutung für die Rentenversicherung sind die Rechengrößen. Werte wie die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenzen oder auch der Beitragssatz sind für Versicherte, Arbeitgeber und Dritte (zum Beispiel Sozialleistungsträger) von entscheidender Bedeutung, da hierüber die Höhe der zu zahlenden Beiträge gesteuert wird.
Überblick über die Entwicklung der Rechengrößen und chronologische Auflistung der Verordnungen der vergangenen Jahre.
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung
Beitragssatz
Die Höhe des Beitragssatzes wird separat festgelegt. Veränderungen in der Höhe des Beitragssatzes erfolgen ebenfalls grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in unveränderter Höhe bestehen, macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dessen Weitergeltung im Bundesgesetzblatt bekannt (wie z. B. für die Jahre 2017 und 2020).