Von besonderer Bedeutung für die Rentenversicherung sind die Rechengrößen. Werte wie die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenzen oder auch der Beitragssatz sind für Versicherte, Arbeitgeber und Dritte (zum Beispiel Sozialleistungsträger) von entscheidender Bedeutung, da hierüber die Höhe der zu zahlenden Beiträge gesteuert wird.
Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die oben genannten Rechengrößen gemäß der Einkommensentwicklung aktualisiert. Die Festlegung der Werte erfolgt durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Höhe des Beitragssatzes wird separat festgelegt. Veränderungen in der Höhe des Beitragssatzes erfolgen ebenfalls grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in unveränderter Höhe bestehen, macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dessen Weitergeltung im Bundesgesetzblatt bekannt (wie z. B. für die Jahre 2017 und 2020).
Nebenstehend finden Sie Pressemitteilungen mit den dazugehörigen Gesetzes- und Verordnungstexten zu den aktuellen Rechengrößen. Informationen zum aktuellen Beitragssatz finden sie im Rentenlexikon.