Was ist das Reha-Budget?
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt an ihre Versicherten im Bedarfsfall Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie ist immer dann zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten aus gesundheitlichen Gründen bedroht ist. Für diese Rehabilitationsleistungen steht den Trägern der Deutschen Rentenversicherung ein begrenzter (gedeckelter) Geldbetrag zur Verfügung (sog. Reha-Budget). Die Begrenzung der Ausgaben für Rehabilitation ist notwendig, um sicherzustellen, dass durch einen ungesteuerten Anstieg dieser Ausgaben der gesetzlich festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschritten wird.
Warum ist das Reha-Budget erhöht worden?
Die Erhöhung wurde unter anderem bedingt durch die demografische Entwicklung. Die Generation der Babyboomer ist in einem Alter (45+), in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Dies führt dazu, dass das so genannte Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2013 immer stärker ausgeschöpft und im Jahr 2012 sogar um 12 Millionen Euro überschritten wurde. Um sicherzustellen, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten erbringen können, erfolgte zum 1. Januar 2014 eine Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung.
Wie wurde das Reha-Budget bisher berechnet?
Bisher war die Anpassung der begrenzten jährlichen Ausgaben für die Leistungen zur Rehabilitation ausschließlich an die entsprechende voraussichtliche Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gekoppelt. Künftig wird zusätzlich die demografische Entwicklung bei der jährlichen Anpassung der Ausgaben berücksichtigt.
In welcher Größenordnung wird das Reha-Budget erhöht?
Das Reha-Budget wurde entsprechend dem größeren Anteil von Menschen, die ins reha-intensive Alter kommen, zusätzlich zur bisherigen Fortschreibung angepasst. Beginnend im Jahr 2014 wurde das jährliche Reha-Budget zusätzlich zunächst um rund 100 Mio. Euro erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung steigt auf bis gut 200 Mio. Euro im Jahr 2017 an. Anschließend wird die zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets aufgrund der demografischen Entwicklung wieder abgebaut, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen sind.
Wer profitiert von der Erhöhung des Reha-Budgets?
Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wie einer bestimmten Mindestversicherungszeit und persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen, Anspruch auf Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation gegen seinen zuständigen Rentenversicherungsträger.
Warum ist dann die Begrenzung (Deckelung) des Reha-Budgets überhaupt erforderlich?
Reha-Leistungen werden aus Beitragsmitteln gezahlt. Eine Begrenzung der Ausgaben ist erforderlich, um zu verhindern, dass diese Ausgaben unbegrenzt steigen und dadurch der gesetzlich festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung steigt. Die Begrenzung der Ausgaben führt dazu, dass die Träger der Rentenversicherung verantwortungsvoll und wirtschaftlich handeln und wirklich nur erforderliche Reha-Leistungen bewilligen.